britzebratzebrutze

Diese Webseite hier ist im Eigentum des Vereins Nischenwelt e.V. https://nischenweltkoeln.de/

UPDATE 30. Mai 2022 mit noch 5 offenen (von zuvor 13) Gerichts-Verfahren und dient der Geschichte des Vereins Naturfreundehaus Köln-Kalk e.V, der in der Zeit von 2005 bis zum 6.1.2020 Pächter des Naturfreundehauses Kalk war.

Ganz weit unten (im gelben Textblock) könnt ihr etwas zu den Gründen lesen, warum wir aufgehört haben, oder aufhören mussten.

Hier direkt folgend zum Rechtsstreit

Unrechts-Situationen, vom jüngsten Datum begonnen zurück bis zum Januar 2020

Hier direkt folgend alle Ereignisse – seit Januar 2020:
(vorab  Bericht 2011-2019 Jahresbericht des Hausverein Köln-Kalk 2011-2018 nachdem wir von 2011 bis 2019 140.000 € in das Haus gegeben haben. Instandhaltung-im-NFH-Kalk-2011-2019 ).

Von den Eigentümern des Naturfreundehauses Kalk bzw. Mitgliedern wurden bis heute folgende teils unrechtliche Schritte angewendet und dagegen wurde bereits teils Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, Termine bei Schiedsämtern oder Klage vor Gericht eingelegt.

Die hier benannten Klagen/Strafanzeigen von unserem Vorstandsmitglied Angela F. werden deshalb benannt, weil diese im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Vorstandsamtes für den Verein Nischenwelt gegen üble Nachrede gegen sie getätigt wurden und sie sich rechtlich dagegen wehrte und wehrt.

Wir können alle hier geschilderten Äußerungen mit Schriftstücken belegen.
Menschen, die interessiert sind, sich eine Meinung auf der Grundlage von „Nachweisbarem“ zu bilden, können sich gerne an uns wenden.
Ebenso können sich die Menschen an uns wenden, die meinen, dass es gut ist, zwei Seiten (beide Seiten) zu hören und die meinen, dass geltendes Recht eine anzuerkennende gesellschaftliche Größe sein sollte.
Oft tut auch der Unrecht, der nichts tut. Wer das Unrecht nicht verbietet, wenn er kann, der befiehlt es! (Zitat Marc Aurel)
Und anders gesagt: wer sich nicht zu Unrecht vor der eigenen Tür äußert, duldet das Unrecht stillschweigend.

Wir werden in der folgenden Zeit weitere genauere Infos Unrechts-Zuständen oder
fehlender menschlicher Wertschätzung.

Es folgt zunächst eine Kurzübersicht der un-rechten Handlungen und weiter nach unten gescrollt die genannten Punkte mit weiteren Ausführungen .

I. drei wiederholte Versuche, Angela F. „zu psychiatrisieren“.
Siehe hierzu unter 51), 52), 58)

II.  offen Klage auf Unterlassung übler Nachrede,
Berufung seitens Angela F. beim Oberlandesgericht Köln
Klage 28 O 379/21 (zuvor städtisches Schiedsamt) gegen Vorstand der NaturFreunde Köln e.V. auf Unterlassung übler Nachrede.
Siehe hierzu in der unteren Auflistung 35), 36), 47), 56)

III. offen zweite Klage gegen Vereinsausschluss
Klage 116 C 46/22 von Angela F. gegen den Vereinsausschluss vom 09.04.2022.
Siehe hierzu 54), 55)

IV. offen Klage gegen Hausverbot- zweite Verhandlung am 19. Juli 2022
Klage 116 C 26/2021 (AG Köln) gegen ein unrechtes Hausverbot (6-2020) gegen A. durch den Vorstand der Naturfreunde Köln. Ergebnis: Urteil 21.12.2021 – das Hausverbot ist aufzuheben.
Siehe hierzu in der unteren Auflistung unter 7), 14), 26), 43),49,) 50),

Die NaturFreunde Köln haben ein Versäumnisurteil ergehen lassen, und einen neuen Klageantrag eingereicht.

V. offen, erste Klage gegen Vereinsausschluss 21.06.2021
Verhandlung dazu am 21. Juni 2022 (Az.: 116 C 379/21)
Klage gegen den dritten Vereinsausschluss bei den NaturFreunden Köln e.V.
Siehe hierzu in der unteren Auflistung 31), 32), 38), 45), 57) 59),

VI. offen Klage auf Unterlassung übler Nachrede durch A.K.
(LG 1 S 96/21), Verhandlung 2. Juni 2022
zu A.K. (die gegen die Verurteilung auf Unterlassung in Berufung ist am Landgericht) unter 2),13), 28), 30), 34), 42),

VII.
Klage auf Unterlassung übler Nachrede (gegen M.), Ende 2020/Anfang 2021 vor dem Amtsgericht Köln .
Siehe hierzu zu M unter 6), 17), 19), 28)

VIII.
Klage seitens Angela F. gegen B. Ende 2020/Anfang 2021 vor dem Amtsgericht Köln auf Unterlassung übler Nachrede.
Siehe hierzu in der unteren Auflistung
zu B. unter 11), 12), 16), 20), 29)

IX. noch offen
Strafanzeige vom Verein HAMIAM e.V. gegen den Vorstand der NaturFreunde Köln wegen übler Nachrede oder Verleumdung.
Siehe hierzu in der unteren Auflistung unter 44),

X. nicht verfolgt
Strafantrag am 1.4.2020 wegen Verletzung des Briefgeheimnisses, Veröffentlichung des Inhaltes an 200 Personen und üble Nachrede gegen A. gegen ein Mitglied vom Vorstand der Naturfreunde und unbekannt. Ergebnis: wurde von der Staatsanwaltschaft mangels öffentlichem Interesse nicht verfolgt.
Siehe hierzu in der unteren Auflistung unter 1), 3), 4), 5), 10) 46)

XI.
Klage gegen zwei unrechte Vereinsausschlüsse (2-2020 und 9-2020) von A. durch den – erweiterten – Vorstand der NaturFreunde Köln. Ergebnis: A. ist unverändert weiter Mitglied.
Siehe hierzu in der unteren Auflistung unter 2), 3), 8), 15), 18), 21), 23);

XII.
Verlust der Arbeitsstelle Ende 2019 von Ba. Hü. durch die Kündigung des Pachtverhältnisses durch die NF Köln e.V. gegen den Verein Nischenwelt e.V.
Siehe hierzu in der unteren Auflistung unter 9).

XIII.
Handeln im August 2020 gegen das AntiAtomPlenum, das daraufhin das NFH Kalk verlässt.
Siehe hierzu in der unteren Auflistung unter 22)

XIV.
Fristlose Kündigung im November 2020 ohne Gespräch und Angabe von Gründen gegen den Flüchtlingshilfeverein Hamiam e.V.
Siehe hierzu in der unteren Auflistung unter 24) und Strafanzeige unter 44)

XV.
Klage seit Sommer 2020 der Naturfreunde Köln e.V. auf das gesamte Vermögen des ehemaligen Pachtvereins Nischenwelt e.V., Ende gerichtlicher Vergleich im März 2022.
Siehe hierzu in der unteren Auflistung unter 25), 48), 53),

Auf dieser pdf zum Anklicken sind die Instandhaltungen (Werterhöhungen für den Eigentümer), die in der Pachtzeit durch den Verein Nischenwelt im Haus Kalk durch – überwiegend ehrenamtliche Arbeit – geleistet wurden.

Fruehjahr-2021-Instandhaltung-im-NFH-Kalk-2011-2019

 XVI.
Strafantrag im März 2021 von A. als Mitglied der Naturfreunde Köln e.V. gegen den Vorstand wegen übler Nachrede in 6 Schriftstücken. Die Staatsanwaltschaft hat wegen fehlendem öffentlichem Interesse nicht weiter verfolgt.
Siehe hierzu in der unteren Auflistung unter 27)

XVII.
Einstweilige Verfügung gegen den dritten Vereinsausschluss vom Juni 2021.
Siehe hierzu in der untern Auflistung 33), 39), 41)

XVIII.
Antrag auf einstweilige Verfügung zur Herausgabe von Kassenunterlagen an den – vom Vorstand abgewiesenen – Revisor.
Siehe hierzu in der unteren Auflistung 37), 40).

Ausführungen zu I. bis XVIII.

59.
25.05.2022
Angela F. teilt dem Vorstand der NF Köln zu derem Schreiben vom 10.05.2022 mit, dass sie kein Mitglied sei, da sie am 09.04.2022 ausgeschlossen worden sei, und deswegen zu einem – erneuten – beabsichtigten Vereinsausschluss keine Stellungnahme abgeben könne. Weiter erscheine es fraglich, dass ein Vorstand einen Beschluss der Mitgliederversammlung aufheben könne.
Info: ein Vorstand ist Dienstleister der Mitgliederversammlung und an deren Beschlüsse gebunden.

58.
19.05.2022
Der Anwalt des Vorstandes der NaturFreunde Köln e.V. trägt im Rahmen eines Antrages auf einstweilige Verfügung erneut vor, dass
gegen Angela F. in den Verfahren

135 C 428/21 (AG Köln, auf Nichtigkeit Mitgliederversammlung 21.08.2021) und
28 O 347/21 (LG Köln, auf Unterlassung übler Nachrede durch den Vorstand)

die Prüfung der Prozessfähigkeit der Antragstellerin angeregt wurde.

Dies ist die dritte Wiederholung des Vorstandes der NaturFreunde Köln
bzw. des beauftragten Anwaltes zur Prozessfähigkeit (gegen) von Angela F.

Sachinfo: Der Antrag auf einstweilige Verfügung richtete Angela F. auf ihre Mitgliedsrechte (entzogen durch Ausschluss-Beschluss 09.04.2022) und wurde von ihr zurückgezogen.

57.
10.05.2022
Die NaturFreunde Köln – versendet von der neuen Kassiererin P. – fordern Angela F. auf, zu einem (anscheinend erneuten, vierten) beabsichtigten Ausschluss in der nächsten Gremiumssitzung Stellung zu nehmen.
Dieser Brief ist eine Überraschung – denn Angela F. ist seit dem 09.04.2022 durch die Mitgliederversammlung der NaturFreunde Köln ausgeschlossen worden.

56.
04.05.2022 mit nachfolgender Urteilsverkündung am 25.05.2022 zur Klage auf Unterlassung übler Nachrede gegen den Vorstand
Das Landgericht Köln, Az 28 O 379/21 mit Richter Eßer da Silva wertet es als vorrangig, dass die Klägerin (Angela F.) zuerst das Vereinsschiedsgericht als internes Vereinsgericht anrufen muss, um die Unterlassung übler Nachrede durch den Vorstand zu klären.
Das Landgericht weist die Klage von Angela F. als unzulässig aus diesem Grunde ab.

55.
23. April 2022
Klage von Angela F. gegen den dritten Vereinsausschluss bei den NaturFreunde Köln am 09.04.2022 in der Mitgliederversammlung (Az. 116 C 46/22).

54.
09.04.2022
Die Mitgliederversammlung der NaturFreunde Köln e.V. schliesst Angela F. zum dritten Mal als Mitglied aus. Der Antrag wurde mutmaßlich vom Vorstand selber gestellt, und hat zum Inhalt, dass die Veröffentlichungen auf dem Kalkverteiler, u.a. das Gerichtsergebnis zu M. und B. auf Unterlassung übler Nachrede „vereinsschädigend“ für die NaturFreunde Köln sei.

53. Februar 2022
Im Landgericht wird die Klage der NF Köln gegen hier Nischenwelt e.V. – als früheren Pachtverein des NFH Kalk – verhandelt. Der – neue – Richter in der Kammer wertet den Pachtvertrag als gültig in der Form, dass die NaturFreunde Köln eine Herausgabe der Nutzungen aus den letzten drei (nicht verjährten) Jahren haben.
Diese Rechteinschätzung ist vollständig anders als die Rechtseinschätzung durch die andere Richterin im Februar 2021 (nach unten scrollen).
Beide Parteien einigen sich auf eine Vergleichszahlung von Nischenwelt e.V. an die NaturFreunde Köln e.V. ohne Urteil.

52.
25. Januar 2022
Im Verfahren 28 O 347/21
(Klage auf Unterlassung übler Nachrede durch den Vorstand der NF Köln)
regt der Anwalt Schütte des Vorstandes der NaturFreunde Köln
zum zweiten Mal an,
die Prozessfähigkeit von Angela F. durch ein psychiatrisches Sachverständigengutachten prüfen zu lassen.

51
19. Januar 2022
In Solidarität mit unserem Mitglied, dass wiederholt seit zwei Jahren von einem anderen Verein ausgeschlossen, hausverboten oder rufgeschädigt wird, stimmen wir vom Verein Nischenwelt e.V. nach Abstimmung zu 6 Mitgliedern plus einer Enthaltung zu, folgenden Text auf unsere Webseite zu setzen:

14. Januar 2022
Im September legte unser Mitglied A. als Mitglied der Kölner NaturFreunde Klage ein gegen den Vorstand der NaturFreunde Köln auf Nichtigkeit einer Mitgliederversammlung vom 21.08.2021, wegen gravierenden Formfehlern, Verletzung von demokratischen Abläufen sowie vor allem Abwertungen im Versammlungsverlauf gegen Personen.

Das Mitglied A. von uns erhielt am 14.01.2022 im Rahmen dieser Klage ein Schreiben des gegnerischen Anwaltes (also dem Anwalt des Vorstandes der NaturFreunde Köln), das bei Gericht das Einholen eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens angeregt wird, weil eine verminderte Prozessfähigkeit der Klägerin (hier A.) vermutet wird.

Die Ausführungen dazu können hier nicht veröffentlicht werden, weil sie ausserhalb des Gerichtes unter üble Nachrede durch die Beklagten fallen. Sinngemäß wird versucht darzustellen, dass A. unsinnige Prozesse führt (die tatsächlichen Ausführungen sind menschlich wesentlich härter und abwertender.)

Aber: In 2021 sind sechs von sechs Klagen zu Recht für A. entschieden worden. Zwei davon sind erneut offen, weil die verlierende Partei in Berufung/Einspruch gegangen ist.

Hier geht’s zur Satire dazu Moderne Hexenverbrennung ?

2022-01-19 Satire oder

50
05.01.2022
Der Anwalt des Vorstandes der NaturFreunde Köln legt Einspruch ein gegen das Versäumnisurteil Hausverbot. Die Begründung ist noch abzuwarten (Frist 19.01.2022).
Anders gesagt:: Der Vorstand der NaturFreunde Köln will unverändert, dass Angela F. nicht mehr in das Naturfreundehaus Kalk hinein darf.

49.
21. Dezember 2021
Das Amtsgericht Köln äußert in der mündlichen Verhandlung, dass es keine Rechtsgrundlage für ein Hausverbot sieht, da die Begründung nicht vereinsintern sei (es gehe um Geld eines zweiten, anderen Vereins).

Es ergeht ein Versäumnisurteil: Die Beklagte (der Verein NaturFreunde Köln e.V., vertreten durch den Vorstand) wird verurteilt, der Klägerin im Rahmen ihrer Mitgliedschaften bei den NaturFreunden sowie bei den „Kölner Erwerbslosen in Aktion e.V.“ Zutritt zu gewähren.

Der Streitwert war 4.000 €. Die Partei, die verloren hat, trägt Kosten von ca. 1.900 €.

48.
Oktober 2021
Die Verhandlung zur Klage von den NaturFreunden Köln e.V. auf das Vermögen von uns, Verein Nischenwelt e.V., findet nach dreimaligen Verschieben (August 2021, 9.11.2021, 18.11.2021) nun im Februar 2022 statt vor dem Landgericht Köln.
Der Anwalt der NaturFreunde Köln hat die Klage abgeändert, und beantragt, den Pachtvertrag für die gesamte Zeit von 2005 bis 6.1.2021 für nichtig zu erklären, damit die Kölner NaturFreunde einen Anspruch erhalten auf den Vermögensüberschuss unseres Vereins Nischenwelt für die letzten drei Betriebsjahre (2018,2019,2020).
Information zur Wiederholung: Der Verein Nischenwelt e.V. hat 140.000 € in der Pachtzeit erarbeitet und in Investitionen in das Haus gegeben, und die ehrenamtliche Arbeit in der Zeit von 20-40 Stunden pro Woche.

47.
Oktober 2021
Das Amtsgericht Köln hat die Klage von unserem Vorstandsmitglied A. auf Unterlassung übler Nachrede gegen den Vorstand der NaturFreunde Köln an das Landgericht Köln gegeben, und am 4. Mai 2022 wird verhandelt, mit einem Streitwert von 6.500 € (Az. 130 C 349/21, LG 28 O 347/21).

Die gleiche Aussage, gegen die A. auf Unterlassung klagt, wurde bereits vom Amtsgericht Köln gegen ein anderes Mitglied der Kölner NaturFreunde als üble Nachrede verurteilt (s. 27. Mai 2021)

Bewertung: Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Kölner Vorstand der NaturFreunde bei bereits geurteiltem Unrecht zu dieser Aussage nicht einlenkt und stattdessen mit Anwalt vor das Landgericht gehen will.

46.
Oktober und Juni 2021:
Die Staatsanwalt Köln stellt das Verfahren 921 Js 500/20 vom Verein Nischenwelt e.V. (von April 2020) gegen die NaturFreunde Köln e.V. ein wegen fehlendem öffentlichen Interesse.

Damit kann der Vorstand der Kölner NaturFreunde ohne Rechtsverfolgung einen Brief unseres Vereins „geöffnet verwenden, nachdem der Brief zuvor von einer nicht zu Ende ermittelten, aber mutmaßlichen Person geöffnet wurde“, „den Inhalt an 200 Mitglieder der NaturFreunde schriftlich äußern“ und „üble Nachrede per Brief an die Mitglieder der NaturFreunde Köln über unser Vorstandsmitglied A.“ äußern.

Gegen die üble Nachrede ist nun zivilrechtliche Klage vor dem Amtsgericht Köln eingelegt (s. 27. Juli 2021), sowie zuvor noch einmal Strafanzeige, von unserem Vorstandsmitglied A. privat (912 JS 2398/21).

45.
04. Oktober 2021
Klage gegen den (dritten) Vereins-Ausschluss bei den Kölner NaturFreunden: Der Anwalt der Kölner NaturFreunde argumentiert zur Klage unseres Vorstandsmitgliedes A. damit, dass dieses Verfahren vereinsintern sei (wie bereits vorgetragen in der Klage Hausverbot) und vor dem vereinsinternen Schiedsgericht verhandelt werden müsse. Außerdem könnten die vorgetragenen Befangenheitsgründe des Vereinsschiedsgericht nicht nachvollzogen werden.

Information: Der (dritte) Ausschluss erfolgte mit der Begründung, dass mit dieser Webseite des Vereins Nischenwelt e.V. – die von Nischenwelt e.V. vertreten wird und nicht von A. – Unwahrheiten über die NaturFreunde Köln verbreitet würden.

Eine weitere Begründung im Ausschluss war eine E-Mail an die Kölner Erwerbslosen in Aktion (Die KEAs e.V.) sowie an die Initiative Keupstraße ist überall (eine Kooperationspartner vom Verein Nischenwelt e.V.) über den Ausgang einer Klage gegen M. (s. 10.03.2021) wegen übler Nachrede.

Als dritte Begründung wurde erneut diese Webseite hier mit dem 21. Mai 2020 benannt, nachdem B.P. vom Naturfreundehaus Kalk das AntiAtomPlenum aufgefordert hat, einen Stundenpreis für die kleine Garten-Holzhütte im Garten des NFH Kalk zu zahlen. (siehe hier 10.08.2020)

Frage: was ist hieran vereinsintern? Sind sachliche, überprüfbare Informationen an Dritte nicht gewollt?

44.
September 2021
Weitere Strafanzeige: Der Flüchtlingshilfeverein Hamiam e.V. hat Strafanzeige gegen den Vorstand der NaturFreunde Köln e.V. eingereicht wegen übler Nachrede /Verleumdung.

Sachhintergrund: dem Flüchtlingshilfeverein Hamiam e.V. wurde ohne Erklärung und persönliches Gespräch im November 2020 fristlos der kostenfreie Büroraum im NaturFreundehaus Kalk gekündigt, sowie mit Monatsfrist das Zimmer für einen geflüchteten Menschen.

Dem Verein Hamiam e.V. sind jetzt konkrete Informationen bekannt geworden, was der Vorstand der NaturFreunde Köln über den Verein ausgesagt hat.

Die Staatsanwaltschaft muss nun prüfen, ob der Tatbestand der Verleumdung erfüllt ist.

43.
08. September 2021

Klage Hausverbot: Der Anwalt der Kölner NaturFreunde argumentiert schriftlich damit, dass unser Vorstandsmitglied A. kein Rechtsschutzbedürfnis in der Klage habe, da das Hausverbot im Naturfreundehaus Kalk „vereinsintern“ sei und A. sich an das Vereinsschiedsgericht der Kölner NaturFreunde in Köln habe wenden müssen.

Sachhintergrund: Das Hausverbot hat als Begründung, dass das Hausverbot solange gelte, bis unser Vorstandsmitglied A. Geld von unserem Verein an die NaturFreunde Köln gegeben hat. Was ist daran vereinsintern?

Das Vereinsschiedsgericht der Kölner NaturFreunde ist als befangen anzusehen, da zwei von drei Mitgliedern bereits eine Klage vor dem Amtsgericht Köln wegen übler Nachrede gegen A. verloren haben bzw. Unterlassung erklärt haben. (Siehe hier in der Auflistung am 10. und 12. März 2021)

42.
26. August 2021

Das Mitglied A.K. der Kölner NaturFreunde, das gegen die Verurteilung durch das Amtsgericht (Unterlassung von Verleumdung) in Berufung gegangen ist (Az. 1 S 96/21), versucht über den beauftragten Anwalt in der schriftlichen Berufungsbegründung vor dem Landgericht, die Aussage“ A. hat Geld veruntreut“ als freie Meinungsäußerung darzustellen, sowie als „vereinsinterne“ Angelegenheit innerhalb des Vereins NaturFreunde Köln,und das gewählte Wort „hat veruntreut“ sei nur als scharfe Formulierung gemeint gewesen.
Information: Unser Vorstandsmitglied A. wird für das Handeln hier für unseren Verein verleumdet. Deswegen veröffentlichen wir diese Sachstände. Anders als A.K. meint, hat das Gericht im ersten Urteil festgestellt, dass die getätigte Äußerung weder vereinsintern ist noch eine gestattete Meinungsäußerung.

41.
10. August 2021
Das Landgericht Köln (als zweite Instanz) gibt dem Mitglied A. (Mitglied parallel auch in unserem Vorstand) die Mitgliedsrechte zurück bei den Kölner NaturFreunden, da ein grundlegender Rechtsbruch die fehlende Anhörung zum Ausschluss ist/war.

Die Kosten tragen die Beklagten, die Kölner NaturFreunde.

Information: Wir veröffentlichen das hier, weil A. vorrangig wegen dieser Webseite bzw. die Inhalte ausgeschlossen wurde – obwohl A. nicht Eigentümerin dieser Webseite ist, sondern unser Verein.

40.
5.August 2021
Das Landgericht Köln lehnt den Antrag unseres Mitgliedes M. (auch Mitglied der NaturFreunde Köln) ab, die Kassenunterlagen 2019 an den Revisor zur Kontrolle zu geben, da die Voraussetzungen für eine Eilverfügung nicht vorliegen (siehe hierzu 27. Juli 2021).

39.
30. Juli 2021
Das Landgericht Köln teilt dem Vorstand der Kölner NaturFreunde mit, dass es A. die Mitgliedsrechte bei den Kölner NaturFreunden erhalten will, und der Vorstand der Kölner NaturFreunde hat Zeit bis zum 6. August 2021, 12 Uhr, sich zu äußern.
Anlage pdf Schreiben (geschwärzt) vom 30. Juli 2021, Landgericht Köln, mit den Rechtshinweisen, dass eine Anhörung der Grundsatz eines fairen Verfahrens ist.

Schreiben LG Köln 30.7.2021

LG Köln 2021-08-10 EV gegen Ausschluss Verein 39 T 72aus21

38.
29. Juli 2021
A. (Vorstandsmitglied in unserem Verein) reicht Feststellungsklage beim Amtsgericht Köln gegen den – dritten – Ausschluss als Mitglied bei den Kölner NaturFreunden ein. Zuvor haben die vereinsinternen Schiedsgerichte (Landesschiedsgericht NRW, Bundesschiedsgericht) der NaturFreunde mitgeteilt, dass sie das Verfahren nicht annehmen können,einmal wegen Krankheit, einmal wegen – fehlerhaftem – Verweisen an das Ortsgruppenschiedsgericht der
NaturFreunde hier in Köln. Das Ortsgruppenschiedsgericht kann wegen Befangenheit nicht entscheiden, weil M. und B. (beide hier in der Liste bereits in Juni 2020 erstmalig benannt und später verklagt) wegen der gegen sie eingereichten Klagen auf Unterlassung übler Nachreden gegen A. als
befangen angesehen werden müssen.
Kosten: zu erwarten sind 2.000 €, wenn für beide Seiten Anwälte bestellt werden.

37.
27. Juli 2021
Ein Mitglied der Kölner NaturFreunde, dass auch Mitglied in unserem Verein ist, stellt einen Antrag beim Amtsgericht Köln auf Herausgabe aller Kassenunterlagen an den Revisor der NaturFreunde Köln. Der Antrag wird wegen dem Streitwert an das Landgericht (hier gilt Anwaltszwang für beide Seite) gegeben.
Sachgrund: Seit 2020 verweigert der Vorstand die Herausgabe aller Kassenunterlagen an einen von den drei Revisoren.
Rechtshinweis: Die Satzung der NaturFreunde Köln sagt, dass die Revision jederzeit, auch unangekündigt, Zugang zu allen Kassenunterlagen, Beschlüssen und Protokollen hat, um diese zu kontrollieren.
Frage: was kann es für einen Vorstand für einen Grund geben, dieser Satzung nicht zu folgen, und Unterlagen nicht an – den (seit Jahrzehnten) erfahrenen Revisor zu geben. Die Satzung ist das „Rechtsbuch eines jeden Vereins“. Allerdings unterliegt jede Satzung der Überprüfung der zivilen Gerichtsbarkeit – oder anders gesagt : ein Verein kann intern „nicht machen, was er will“, es muss den Rechtsnormen Deutschlands entsprechen.
Kosten: für die Seite, die verliert, werden Kosten von 2.500 bis 5.000 € erwartet.

36.
27. Juli 2021
Unser Vorstandsmitglied A. reicht Klage beim Amtsgericht Köln ein, auf Unterlassung übler Nachrede gegen drei Vorstandsmitglieder der NaturFreunde Köln e.V., die zuvor alle drei eine Einigung beim Schiedsamt der Stadt Köln abgelehnt haben. Eine angeklagte Äußerung ist hier, wie auch schon bei
A.K. (siehe Punkt 30): A. hat Geld veruntreut.Sachlicher Hinweis: Diese Äußerung ist unwahr. Damit ist diese Äußerung im umgangssprachlichen eine Lüge. Im Rechtstatbestand ist es eine üble Nachrede, möglicherweise eine Verleumdung nach
dem Strafgesetzbuch.
Kosten: für die Seite, die verliert, kann mit ca. 2.500 € Kosten gerechnet werden, bei Anwaltsvertretung auf beiden Seiten.

35.
22. Juli 2021
Die Vorstandsmitglieder J. und H. der Kölner NaturFreunde lehnen ein Erscheinen und eine Äußerung vor dem Schiedsamt für Humboldt Gremberg ab
Unser Vorstandsmitglied A., das auch bei den Kölner Naturfreunden Mitglied ist, hat gegen alle drei Vorstandsmitglieder der Kölner NaturFreunde Schiedsamtstermine beantragt, wegen Äußerungen in 6 Schriftstücken an 200 Mitglieder der NaturFreunde Köln und davon zwei auch in Newslettern an einen Verteiler mit Nicht-Mitgliedern. J. und H. teilten dem Schiedsamt schriftlich mit, dass sie nicht erscheinen werden und sich nicht äußern, weil diese Angelegenheit nach § 1032 ZPO (Zivil-Prozeß-Ordnung) vereinsintern sei bzw. vor einem ereinsschiedsgericht besprochen werden müsse.
Rechtshinweis: der § 1032 ZPO gilt für neutrale Schiedgerichte ausserhalb von Vereinen. Und alles, was unter das Strafgesetzbuch fällt – hier üble Nachrede – ist nie vereinsintern. Das wäre es ja bei Körperverletzung auch nicht, wenn ein Mitglied das andere schlägt.

34.
Juli 2021
Das Mitglied der Kölner NaturFreunde, A.K., legt Berufung geht das Urteil (siehe unter 30.) ein. Die nächste Verhandlung erfolgt dann, mit neuen, höheren Kosten, beim Landgericht statt bisher beim Amtsgericht. Das bedeutet, dass A.K. die Äußerung „A. hat Geld veruntreut“ als freie Meinungsäußerung
anerkannt bekommen möchte und nicht – wie im Urteil – als ehrverletzende (=rufschädigende) Äußerung A. gegenüber.
Der Vorstand der NF Köln unterstützt mutmaßlich diese Sichtweise von A.K.,
denn der Vorstand selber kam nicht zu Schiedsamt-Terminen mit A. wegen gleicher ehrverletzendenÄußerungen (siehe unter 31.+35.).

33.
27. Juni 2021
A. stellt einen Antrag auf einstweilige Verfügung an das Amtsgericht Köln, zur Wahrung ihrer Mitgliedsrechte bis zur nächsten JHV bei den NF Köln (voraussichtlich 21.08.2021)
Az.: 140 C 180/21. Dieser Antrag wird abgelehnt am 28.06.2021, ebenso lehnt das gleiche Amtsgericht – aber, wie gesetzlich vorgeschrieben, ein anderer Richter die Beschwerde vom 14. Juli 2021 am gleichen Gericht. Die Beschwerde wird an das Landgericht Köln weitergegeben. Az: LG 39 T 72/21.

32.
22. Juni 2021
Der Vorstand der NaturFreunde Köln schliesst unser Vorstandsmitglied A. (das auch Mitglied bei den NaturFreunden Köln e.V. ist) zum dritten Mal als Mitglied aus (und zum dritten Mal 6-8 Wochen vor einer Jahreshauptversammlung).
Hier benennen wir zwei von allen Rechtsfehlern in diesem Ausschluss.
Erstens: A. wurde zum Ausschluss nicht angehört – das ist aber eine grundlegendes Recht. Dieses Recht wird vom Vorstand der NF verneint.

Zweitens: A. wurde ausgeschlossen, weil es diese Sachinformationen hier auf dieser Webseite gibt.
Der Vorstand der NF Köln benennt diese Sachinformationen als vereinsschädigend. Jedoch kann niemand für die Tätigkeit für einen anderen Verein ausgeschlossen werden, und auch deshalb nicht, weil diese Webseite hier den Vorstandsbeschlüssen oder Mitgliederbeschlüssen des Webseiten-Inhabers unterliegt.

31.
10. Juni 2021
Das Vorstandsmitglied J. Sch. der Kölner NaturFreunde lehnt eine Äußerung vor dem Schiedsamt ab. Unser Vorstandsmitglied A., das auch bei den Kölner Naturfreunden Mitglied ist, hat gegen alle drei Vorstandsmitglieder der Kölner NaturFreunde Schiedsamtstermine beantragt, wegen Äußerungen in
6 Schriftstücken an 200 Mitglieder der NaturFreunde Köln und davon zwei auch in Newslettern an einen Verteiler mit Nicht-Mitgliedern.
J. Sch. kam zum Schiedsamtstermin, und äußerte, dass er sich nicht äußern werde, weil diese Angelegenheit nach § 1032 ZPO vereinsintern sei bzw. vor einem Vereinsschiedsgericht besprochen werden müsse.
Rechtshinweis: der § 1032 ZPO gilt für neutrale Schiedgerichte ausserhalb von Vereinen. Und alles, was unter das Strafgesetzbuch fällt – hier üble Nachrede – ist nie vereinsintern. Das wäre es ja bei Körperverletzung auch nicht, wenn ein Mitglied das andere schlägt.

30.
27. Mai 2021
Urteilsverkündung am Amtsgericht Köln zur Verhandlung am 15. April 2021
Am 15.04.2021 war die Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Köln, wegen Klage auf Unterlassung übler Nachrede von A. gegen A.K.
Es ging um die schriftliche Aussage von A.K. an 10 Personen in einem Gremium der NF Köln, dass A. Geld der Naturfreunde Köln veruntreut habe. (siehe hier zum Datum Februar 2020, voriges Jahr).
Der Richter am Amtsgericht ging in der Verhandlung am 15.04.2021 davon aus, dass üble Nachrede nach § 186 StGB erfüllt ist durch die Aussagen von A.K., und eine Ehrverletzung gegenüber der Klägerin A. erfolgt ist. Dies ist nachlesbar im Terminsprotokoll des Gerichtes.
In der Urteilsverkündung am Donnerstag, den 27. Mai 2021 wird verkündet, dass A.K. verurteilt wird, diese und ähnliche Aussagen unter Androhung eines Strafgeldes zu unterlassen.
Der Versuch der Beklagten und ihres Anwaltes, diese Aussage als „freie Meinungsäußerung“ zu werten, wurde vom Amtsgericht Köln nicht anerkannt.

29.
12. März 2021
In der Gerichtsverhandlung am 12. März 2021 erklärt B.P., dass sie die üble Nachrede gegen A. unterlassen wird. B.P. hatte in einem Nutzertreffen im Juni/Juli 2020 zu Nutzern des Naturfreundehauses Kalk gesagt – und im Protokoll stehen lassen -, dass gegen A. eine Klage eingereicht worden sei wegen Veruntreuung von Geldern.
Dieser Sachverhalt ist unwahr, es gibt weder eine Klage noch Veruntreuung.

28.
10. März 2021
Zwei Tage vor Klageverhandlung am 12. März 2021 erklärt M.B., dass sie die üble Nachrede gegen A. (gleichzeitig Vorstandsmitglied bei Nischenwelt e.V.) unterlassen wird. Die üble Nachrede wird unten folgend am 3. Juni 2021 benannt.

27.
März 2021
Ein Vorstandsmitglied des Vereins Nischenwelt e.V. legt als Privatperson Strafanzeige ein gegen drei in ein Amt gewählte Mitglieder der NaturFreunde Köln e.V. wegen übler Nachrede in 6 Schriftstücken.
Für eine – zusätzliche zivilrechtliche – Klage gegen üble Nachrede müssen die drei angezeigten Personen zum örtlichen Schiedsamt eingeladen werden, und sollte dort eine Schlichtung nicht erreicht werden, ist Klage vor dem Amtsgericht Köln zulässig.
Eine weitere Strafanzeige mit dem Inhalt übler Nachrede, Verletzung Briefgeheimnis und Veröffentlichung des zu Unrecht erfahrenen Briefinhaltes an 200 Mitglieder, liegt bereits (gestellt vom Vorstand des Vereins Nischenwelt e.V., als Eigentümer des Briefes) seit April des Vorjahres (2020) bei der Staatsanwaltschaft vor (siehe unter 5., nach unten scrollen).

26.
10.02.2021
Der Anwalt von A. reicht Klage gegen das Hausverbot ein, dass der Vorstand der NF Köln e.V. seit dem 4.06.2020 unverändert gegenüber A. aufrecht erhält. (siehe hier unter 7., nach unten scrollen).
Trotz Hinweise von A. an den Vorstand, dass ein Hausverbot für ein öffentlich genutztes Vereinshaus, ebenso für Mitglieder der Naturfreunde Köln sowie für Mitglieder nutzender Gruppen (A. ist Mitglied bei den Kölner Erwerbslosen in Aktion e.V., Kurzform: Die KEAs e.V.), beauftragt der Vorstand seinen Anwalt zur Verteidigung des (unrechten) Hausverbotes.
Nach dem Rechner für Gerichts und Anwaltskosten (https://www.rvg-rechner.de/) kostet die Klage für die verlierende Partei insgesamt ca. 2.000 €, bei einem Streitwert von 4.000 €.

25.
02.02.2021
Vor dem Landgericht Köln findet die erste öffentliche Verhandlung statt gegen den Verein Nischenwelt e.V. (früher Pachtverein des Naturfreundehauses Kalk). Kläger ist der Vorstand der NaturFreunde Köln e.V. Aufgrund eines Passus im Pachtvertrag, der auch den vollständigen Vermögensübergang bei Pachtende benennt, verlangen die NaturFreunde Köln das gesamte Vermögen des Pächters.

Die Richterin beim Landgericht benennt den Passus im Pachtvertrag nach § 311 BGB als unsittlich und nichtig.

Der Anwalt des Klägers beabsichtigt, nach dem ergangenen Säumnisurteil eine geänderte Klage nach § 988 BGB einzulegen (Nutzung aus einer Sache, die einem selber nicht gehört, umgangssprachlich könnte hierzu gesagt werden: der Pachtverein soll sich dann quasi zu Unrecht mit seiner Arbeit in der Pachtsache bereichert haben).

Pachtverträge dienen immer dazu, Arbeit, Pflichten und Rechte an einer Pachtsache abzugeben und im Gegenzug dafür eine Pacht zu erhalten. Es gibt keine Pachtverträge, die dem Verpächter die Abgabe der Arbeit zu 100 % ermöglichen und gleichzeitig den Einbehalt des Gewinns zu 100 %.

Hier muss sich jede Lesende die Frage stellen, ob sie es selber für Recht empfindet, wenn sie eine Gaststätte pachtet, und bei Pachtende alles auf dem eigenen Konto dem Verpächter gehören soll?

Auf dieser pdf zum Anklicken sind die Instandhaltungen (Werterhöhungen für den Eigentümer), die in der Pachtzeit durch den Verein Nischenwelt im Haus Kalk durch – überwiegend ehrenamtliche Arbeit – geleistet wurden.

Fruehjahr-2021-Instandhaltung-im-NFH-Kalk-2011-2019

Frühjahr 2021 Instandhaltung im NFH Kalk 2011-2019

24.
November 2020
Wie wir erst nach fünf Monaten, im April 2021 durch eine Informations-E-Mail im Kalkverteiler mit 1000 Verteileradressen erfahren habe, wurde dem Verein Hamiam e.V. im November durch den beauftragten Anwalt des Vorstandes des NFH Kalk fristlos gekündigt – ohne Angaben von Gründen, ohne Gespräch über die Gründe. Bis heute wurden dem Verein die Gründe nicht benannt.

Hamiam e.V. setzt sich für Flüchtlinge aus afrikanischen Heimatländern ein, die oftmals schwere Traumatisierungen erlebt haben.

Ein weiterer E-Mail-Verkehr auf diesem Kalkverteiler scheint deutlich zu machen, dass der Vorstand der NaturFreunde Köln e.V. alleinig aufgrund von Gerüchten über angeblich strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen den Verein gehandelt hat – die jedoch von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen wurde – wegen Falschaussagen des Verbreiters, der große psychische Störungen hat und der stattdessen selber in den, von ihm verbreiteten falschen Tatbeständen, straffällig war/wurde. Eine Rückfrage von Nischenwelt e.V. bei Hamiam e.V. hat diesen Sachverhalt bestätigt.

23.
September bis Dezember 2020:
Die Kassiererin der NaturFreunde Köln e.V. überweist sieben Mal den Beitrag von A. F. zurück. Immer wieder erkennt der Vorstand der NaturFreunde Köln e.V. – entgegen geltendem Recht, entgegen seiner eigenen Satzung – nicht die aufschiebende Wirkung von eingelegten Rechtsmitteln (Vereinsschiedsgericht und Antrag Mitgliederversammlung) gegen einen Ausschluss-Beschluss an.

22.
10. August 2020
B. P. schreibt an das Anti-Atom-Plenum Köln, dass die Nutzung im Naturfreundehaus Kalk nur noch für alle Gruppen gegen einen Stundenpreis von 7,50 €/6,00 € möglich ist, und auch nicht mehr in der – bisher genutzten – Gartenholzhütte.

Daraufhin wechselt das Anti-Atom-Plenum in die Porzer Selbsthilfe.

Hier stellen sich folgende Fragen zum Handeln von B. P. bzw. den Kalker Naturfreundinnen:

    • Warum muss ein Anti-Atom-Plenum, ohne eigene Einnahmen, einen Stundenpreis zahlen und fällt nicht unter kostenfreien Bestandsschutz, weil es sich „nur“ in der Holzhütte getroffen hat?
    • Spielte es möglicherweise eine Rolle, dass 2 vom Anti-Atom-Plenum vorher Mitglied im (ehemaligen) Pachtverein waren?
    • Zahlen tatsächlich die Gruppen „Die KEAs e.V.“, Pflanzstelle, Mehr Grün in Kalk, Naturerfahrungsraum Kalk und alle anderen einen Stundenpreis? Es ist zu vermuten, dass eine bis mehrere Gruppen unverändert oder öfter mal kostenfrei nutzen können, ebenso den Kalker Naturfreunden verbundene Einzelpersonen.

21.
5 März 2021
Drittes Klageergebnis vor dem Amtsgericht Köln, rund um das Naturfreundehaus Kalk – der Ausschluß von A. aus den NaturFreunden Köln e.V. wird vom Beklagten für Unrecht anerkannt
Der Vorstand der NaturFreunde Köln e.V. (auch Eigentümer vom Naturfreundehaus Kalk) hat das Mitglied A. im Februar 2020 (siehe unter 3., weiter unten) und im September 2020 (siehe unter 15., weiter unten) gleich zwei Mal aus dem Verein ausgeschlossen.
Das Mitglied A. hat im Januar 2021 Feststellungsklage beim Amtsgericht Köln gegen die Ausschlüsse eingereicht, da der Vorstand der NaturFreunde e.V. mit den zwei Ausschlüssen gegen ihre eigene Satzung verstoßen haben. (Eine Satzung ist das gültige „Gesetzbuch“ eines Vereins).
Gegen eine Satzung zu verstoßen ist ein Rechts-Bruch. Das ist kein Streit mehr, es geht um gebrochenes Recht, es geht um Un-Recht.
Die NaturFreunde Köln e.V. haben (vor Festsetzung einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Köln) den Inhalt der Klage anerkannt („Anerkenntnis“), und damit ist der Ausschluss von A. ungültig.

20.
12 März 2021
Zweites Klageergebnis vor dem Amtsgericht Köln: geschehen im Naturfreundehaus Kalk – B. darf nicht sagen, dass Klage gegen A. wegen Veruntreuung eingelegt wurde In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Köln am 12.03.2021 hat B. die Unterlassung erklärt, nochmals zu äußern „dass Klage wegen Veruntreuung gegen A. eingereicht worden sei“ und B. unterlässt ebenfalls, die Adresse von A. über E-Mail-Verteiler zu versenden.
Das bedeutet in unsere Alltagssprache übersetzt: das, was B. getan hat, hat die Rechte von A. übergriffig verletzt. Zusätzlich waren die Äußerungen unwahr. Es gab keine Klage gegen A., und es gab keine Veruntreuung.
Wir berichten dass hier, weil A. hier ursächlich aufgrund ihrer Aufgaben als Vorständin beschimpft wurde für den (ehemaligen Pacht-) Verein.

19.
10 März 2021
Erstes Klageergebnis nach Klageeingabe beim Amtsgericht Köln, geschehen im
Naturfreundehaus Kalk: M. darf nicht Diebin und Betrügerin sagen, und nicht, dass A. Geld weggenommen hat
Zwei Tage vor dem Gerichtstermin am 12. März 2021 vor dem Amtsgericht Köln, erklärte M. schriftlich, dass sie die Äußerungen Diebin und Betrügerin sowie, A. habe Geld weggenommen, in Zukunft unterlassen werden (getätigt am 3. Juni 2020, siehe weiter unten unter 6.).
Wir berichten dass hier, weil A. hier ursächlich aufgrund ihrer Aufgaben als Vorständin beschimpft wurde für den (ehemaligen Pacht-) Verein.

18.
15. September 2020: die Kassiererin H. der NaturFreunde Köln e.V. überweist an unser Mitglied den Mitgliedsbeitrag zurück. Der Vorstand der NaturFreunde Köln verstößt ignoriert damit den vereinsinternen Schiedsspruch vom 9.6.2020, und damit Vereinsrecht und die eigene Satzung . Bewertung: Nichtanerkennen von geltendes Recht ist willkürliches Handeln zum Durchsetzen eigener persönlicher Interessen.

17.
10. September 2020: Das Mitglied M. vom Naturfreundehaus Kalk /NaturFreunde Köln erscheint nach Strafanzeige durch unser Mitglied nicht zum Schiedstermin. Ihre Ortsabwesenheit hat das Mitglied M. der Schiedsfrau gegenüber auf zweite Nachfrage nicht belegt und stattdessen zuvor geäußert, dass es verbandsinterne Angelegenheiten seien. Das Mitglied gab an, sechs Wochen nicht vor Ort zu sein, und war dann nachweislich nach Auskunft von mehreren Nutzern nur drei Wochen vom 29.08 bis 19.9.2020 in Urlaub. Der Schiedstermin wurde damit als gescheitert bestätigt. Bewertung: dieses Mitglied ist anscheinend der Meinung, dass schreiendes Beschimpfen mit Lügen zum normalen Umgang zwischen Menschen gehört, und dass man sich dagegen nicht wehren darf – da „verbandsintern“.

2020-06-03 Erinnerungsnotiz Beschimpfung durch Frau X im Naturfreundehaus Kalk

16.

8. September 2020 Das Mitglied B. vom Naturfreundehaus Kalk/Naturfreunde Köln erscheint ohne Vorabinformation nicht zum Schiedstermin. Das Mitglied B. wurde von unserem Mitglied angeklagt wegen der Situationen am 13. Juni 2020 und 2. Juli 2020. Wertung: es gibt kein Interesse an gütlicher Einigung und keine Rücksichtnahme in Form von höflichem Absagen zugunsten derer, die umsonst beim Schiedstermin warten.

 

15.

7. September 2020 Der Vorstand der NaturFreunde Köln e.V. schliesst ein Mitglied erneut aus, ohne rechtlich vorgegebene Anhörung und mit anderen Gründen, die die Ungültigkeit mehrmals bestätigen.

2020-09-10 Brief erneuter Ausschluss – ohne Anhörung und mit ungültiger Einladung

2020-09 Rechts-Info zu Ausschluss aus einem Verein – Recht und Unrecht

14.
7. September 2020 wiederholte Rechtsverletzung durch den Vorstand der NaturFreunde Köln e.V. durch Bestätigung eines unrechten Hausverbotes und Erweiterung des Hausverbotes ohne Rechtsgrund. Bewertung: fortgesetztes Handeln als Entscheidungsträger (Machtposition) gegen geltendes Recht ist als Willkür zu bezeichnen.

Siehe Anlagen

2020-09-10 Brief – Verschärfung des Hausverbotes ohne anerkannten rechtlichen Grund

2020-09-05 Fristsetzung zur Aufhebung des Hausverbots NaturFreunde Köln e.V. , anonymisiert

Info zum Hausverbot (Sachinfo, für alle, die noch nie was dazu gehört haben)

2020-09 Info zu Hausverbot – Recht und Unrecht

September 2020 Sachstand und Bewertung Hausverbot im Naturfreundehaus Kalk

2020-06-04 Brief Hausverbot mit rechtswidriger Begründung – damit ein Unrecht (dieses ist das erste Hausverbot von Juni 2020)

2020-06-04 Brief Hausverbot mit rechtswidriger Begründung – damit ein Unrecht

2020-06-03 Erinnerungsnotiz Beschimpfung durch Frau X im Naturfreundehaus Kalk (diese Beschimpfung ging dem Hausverbot voraus – allerdings wurde die Beschimpfte des Hauses verboten)

2020-06-03 Erinnerungsnotiz Beschimpfung durch Frau X im Naturfreundehaus Kalk

13.
24. August 2020 Das Mitglied A.K. der NaturFreunde Köln e.V. und vom Naturfreundehaus Kalk erscheint – ohne Absage – nicht zum Gütetermin vor der Anwaltskammer. Ebenso nicht der Anwalt des Mitgliedes. Unser Mitglied (das Mitglied des ehemaligen Pachtvereins), unser Anwalt und der Anwalt der Gütekammer „sitzen umsonst da“. Hier ist Klage eingereicht wegen der Situation am 23.01.2020, wegen übler Nachrede mit dem Vorwurf der Veruntreuung von Geld. Bewertung: Das Mitglied A. scheint der Auffassung zu sein, dass sie zwar den Vorwurf der Veruntreuung in den Raum stellen darf, aber das seine gütliche Einigung nicht von Interesse ist.

12.
2. Juli 2020 : das gleiche weibliche Mitglied B., der NaturFreunde Köln (Kalk) – wie bereits am 13. Juni 2020 – veröffentlich erneut über einen E-Mail-Verteiler an nutzende 10-20 Gruppen im Naturfreundehaus Kalk das – rechtlich nicht begründbare – Hausverbot gegen ein Mitglied der NaturFreunde Köln und gleichzeitig Mitglied unseres Vereins. Dabei wird auch die komplette Anschrift des Mitglieds veröffentlicht. Weiter werden die Gruppen im Haus aufgefordert, zu notieren, „wenn das Mitglied Einlass begehre“. Hier wird gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen.

11.

13. Juni 2020 : Ein weibliches Mitglied, B., der NaturFreunde Köln (Kalk) veröffentlicht über einen E-Mail-Verteiler an nutzende 10-20 Gruppen im Naturfreundehaus Kalk das – rechtlich nicht begründbare – Hausverbot gegen ein Mitglied der NaturFreunde Köln und gleichzeitig Mitglied unseres Vereins. Hier wird gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen.

10.
6 Juni 2020:
Ein weiteres Mitglied der NF Köln, J., gibt vor Zeugen zu, den Bankbrief unseres Vereins vom 9. Januar 2020 in der Hand gehabt und gelesen zu haben.
Zwei Vorstandsmitglieder unseres Vereins können dies eidesstattlich bezeugen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte von April 2020 bis Juni 2021, 15 Monate, und legte die Ermittlungen wegen fehlendem öffentlichen Interesse nieder, jedoch ohne Abschluss der Tatsachenermittlungen.

9.
6. Juni 2020:
obwohl es zwei Schriftstücke gibt, in denen vom Vorstand bzw. seinem Beauftragten zugesichert wird, dass keine Arbeitsstelle verloren geht bei Kündigung von uns als Pachtverein, wurde unsere Mitarbeiterin zum 1.1.2020 arbeitslos und bekam nie einen Arbeitsvertrag vom Vorstand angeboten. Der Beauftragte des Vorstandes, W.H., gibt vor dem Schiedsgericht der NaturFreunde NRW an, dass er nur Funktionär sei und keine Versprechungen zum Erhalt einer Arbeitsstelle machen könne. Seine zitierte Aussage im Protokoll könne nicht als Zusage zum Erhalt der Arbeitsstelle gedeutet werden.
Das Schiedsgericht folgt seinen Ausführungen.

8.
6. Juni 2020:: nach Verhandlung vor dem Schiedsgericht der NaturFreunde NRW wird gegen den Vorstandsbeschluss der NaturFreunde Köln (vom 18. Februar 2020) entschieden: Der Ausschluss des NaturFreunde_Mitgliedes A.F. durch den Vorstand wird für nicht rechtens erklärt.

7.
6. Juni 2020 : der Vorstand der Kölner NaturFreunde beschliesst ein Hausverbot gegen ein NaturFreundemitglied ohne rechtlich zulässigen Grund. Das ist erneutes Unrecht.

6.
3. Juni 2020: ein zweites weibliches Naturfreundemitglied (M.) der NaturFreunde Köln (Kalk) beschimpft unser Mitglied und NF-Mitglied in den Räumen des NaturFreundehauses Kalk vor Zeugen über eine halbe Stunde mehrmals laut schreiend, und mit Worten wie „Diebin, Betrügerin, du hast uns xxtausend Euro weggenommen“ . Das ist der Sachstand der „üblen Nachrede“.

5.
April 2020:
Die Staatsanwaltschaft ermittelte seit April 2020 gegen ein Vorstandsmitglied des Hausbesitzers des Briefkastens und unbekannt wegen Verletzung des Briefgeheimnisses, Veröffentlichung der Inhalte an 200 Personen und übler Nachrede. Im Juni 2021, nach 15 Monaten, legt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nieder wegen fehlendem öffentlichen Interesse, jedoch ohne Abschluss der Tatsachenermittlung.

4.
19. März 2020:
Der Vorstand der NaturFreunde Köln versendet einen Brief an seine 200 Mitglieder und veröffentlicht darin erneut die Zahlen, die den Kontostand des ehemaligen Pachtvereins benennen, aus dem Bankbrief vom 9.1.2020, der dazu eingereichte Strafantrag wurde von der Staatsanwaltschaft ohne Tatsachenermittlung niedergelegt wegen fehlendem öffentlichem Interesse (Juni 2021, nach 15 Monaten). Der Vorstand hat bis heute keine Aussage dazu gemacht, woher er Kenntnis von dem Kontostand erlangt hat.

3.
18. Februar 2020:
Der Vorstand der NaturFreunde Köln beschliesst den Ausschluss von unserem Vorstands-Mitglied als NF-Mitglied mit unzulässiger Begründung. Aus bisher vom Vorstand nicht benannten Gründen kommt der Inhalt des „geöffneten Briefes vom 9.1.2020“ in den Ausschluss-Beschluss, nämlich der Kontostand des gekündigten Pachtvereins.
Die Staatsanwaltschaft stellt die dazu eingereichte Strafanzeige 15 Monate später ohne Abschluss der Tatsachenermittlung ein, wegen fehlendem öffentlichen Interesse.

2.
23.01.2020 : Ein drittes weibliches Mitglied der NaturFreunde Köln (Kalk), A.K., stellt einen Antrag auf Ausschluss gegen das Mitglied A. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen übler Nachrede. Ein Termin vor der Gütestelle (und vor weiterer Klage) gegen üble Nachrede steht noch aus.

1.
9. Januar 2020
(bis 27.01.2020): Am 1. April 2021 zeigt der Vorstand vom Verein Nischenwelt e.V. bei der Staatsanwaltschaft an: ein Bankbrief des Vereins wurde von jemand Unbekannten an sich genommen, geöffnet und an die Bank zurück gesendet. In den folgenden Wochen wird der Inhalt veröffentlicht, siehe unter 3. Dies ist ein strafrechtlicher Verstoß gegen das Briefgeheimnis.
Die Staatsanwaltschaft stellt 15 Monate später ohne Abschluss der Tatsachenermittlung ein, wegen fehlendem öffentlichen Interesse.

 

 

 

Warum wir aufgehört haben, oder aufhören mussten.

Zu unserer Arbeit des Hausvereines 2011-2019

1. Von uns als Pächter – Verein Naturfreundehaus Köln-Kalk e.V, – wurde das Haus 8 Jahre lang – 2011 bis 2019 – aufgebaut, in Inhalten sowie mit Renovierung und Instandsetzung. Es war nun zuletzt gefüllt mit Jugendarbeit, jungen Leuten in den 8 Zimmern „als WG auf Zeit“, Familiengruppen und einer Vielzahl anderer nutzenden Gruppen, zuletzt 485 Nutzungen in 2019.

2. Wir, der Verein Naturfreundehaus Köln-Kalk e.V., haben hier nicht freiwillig aufgehört.

3. Wir glauben nicht, dass jahrelanges und monatelanges Abwerten, Kritisieren und Anschreien eine Zusammenarbeit ermöglichen konnte, mit denen, die uns gekündigt haben.

4. Wir wurden von Menschen verdrängt, die in Kalk und Humboldt/Gremberg linkspolitisch und in sozialen Kreisen mit Anspruch an Fairness und Gleichberechtigung aktiv sind. Unserer Meinung nach ist aber mit uns undemokratisch, unfair und „von oben herab“ umgegangen worden.

5. Es wurde wiederholt vom Verpächter bzw. dessen Beauftragten zugesagt, dass keine Arbeitsstelle verloren geht. Jedoch hat unsere Angestellte keinen Arbeitsvertrag angeboten bekommen. Es ist eine Vollzeit-Arbeitsstelle verloren gegangen. Eine Existenz wurde „geopfert“. Gleichzeitig sammeln die Eigentümer Informationen, um wieder eine Stelle (mit einer anderen Person) einzurichten.

6. Es wurde von denen, die uns hier verdrängt haben, viel Arbeit hineingelegt in die Darstellung, dass wir das Haus und die Besitzer schädigen – stattdessen war der wirkliche Grund, dass sie uns weghaben wollten und „die Menschen ausgetauscht werden sollten“ (Zitat-Ende).

7. Ein Teil der Geschichte wird in 2020 zur Information für die noch folgenden rechtlichen Auseinandersetzungen nutzen, die zum jetzigen Zeitpunkt seitens unseren früheren Verpächtern beabsichtigt zu sein scheinen.

Jahresbericht des Hausverein Köln-Kalk 2011-2018